BMWSB Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Beitrag vom Mai 2026
Thema: BMWSB Förderprogramm
Für wen?
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) richtet sich an alle, die Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngebäude zu Wohnraum umbauen möchten. Die Zuschüsse können direkt bei der KfW (Zuschuss Nr. 266) beantragt werden (ca. Juli 2026).
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Umbau von Gewerbeimmobilien, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zum Wohnen benutzt werden. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.
Welche Auflagen gibt es?
Die Immobilie muss mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EEd) saniert werden; ausgenommen sind Baudenkmale, diese müssen das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreichen.
Wie hoch ist die Förderung?
30 % von max. 100.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle Selbstnutzer oder Investoren. Mit Investor ist der Auftraggeber der Maßnahme gemeint, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile solcher Gebäude zu Wohnraum umbauen möchte.
Gut zu wissen
Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Der Beginn des Vorhabens vor Erteilung der Förderzusage der KfW ist förderschädlich. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen.
Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
