BMWSB Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Gewerbe zu Wohnen Förderprogramm

Beitrag vom Mai 2026
Thema: BMWSB Förderprogramm

Für wen?

Das Förderprogramm des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) richtet sich an alle, die Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngebäude zu Wohnraum umbauen möchten. Die Zuschüsse können direkt bei der KfW (Zuschuss Nr. 266) beantragt werden (ca. Juli 2026).

 Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umbau von Gewerbeimmobilien, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zum Wohnen benutzt werden. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.

 Welche Auflagen gibt es? 

Die Immobilie muss mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EEd) saniert werden; ausgenommen sind Baudenkmale, diese müssen das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreichen.

 Wie hoch ist die Förderung?

30 % von max. 100.000 Euro förde­rfähigen Kosten pro Wohn­einheit. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

 Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Selbstnutzer oder Investoren. Mit Investor ist der Auftraggeber der Maßnahme gemeint, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile solcher Gebäude zu Wohnraum umbauen möchte.

 Gut zu wissen

Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Der Beginn des Vorhabens vor Erteilung der Förder­zusage der KfW ist förder­schädlich. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen.

Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.